125 Jahre Logistikexpertise

59 1947 – 1973 Der jugendliche Karl-Martin Pfenning auf dem Gelände des Familienbetriebs. Werner Neuhäuser „Die Familie selbst musste viel zurückstecken. An erster Stelle kam der Arbeitsplatz mit dem Einsatz, täglich zwischen zehn bis dreizehn Stunden.“ Blau oder Rot: Konzessionen im LKW-Fernverkehr Wenn man einen pfenning-Fahrer in den 1970er Jahren nach seinen anstrengendsten Aufgaben fragt, wird die Antwort vermutlich wenig mit langen Fahrtzeiten und schweren Ladungen zu tun haben. Ein anderes Thema belastet die Branche in diesen Jahren: eine umfassende Bürokratie. In der Nachkriegszeit wird der Begriff „Fernverkehr“ im westdeutschen Güterkraftverkehrsgesetz für Transporte außerhalb der Nahzone von 50 Kilometern definiert. Der Güterfernverkehr unterliegt einer Kontingentierung und einer Konzessionspflicht und ist damit vorerst einer relativ strengen Überwachung unterworfen. Im Bereich von 50 bis 150 km ist die Kontingentierung im „Bezirksfernverkehr“ am strengsten. Fernfahrer nennen diesen Bereich den „Blauen Strich“. Polizisten können den Unterschied an der Farbe der Konzession erkennen, die in das dazugehörende Fahrtenbuch eingelegt wird. In diesem Fahrtenbuch müssen alle Touren mit amtlichem Kennzeichen des LKW, der Warenbeschreibung, Gewicht und Datum eingetragen werden, genauso, wie diese auch im Frachtbrief enthalten sind. Frachtbriefe und Prüfdurchschläge aus dem Fahrtenbuch gehen zudem jeden Monat an die Bundesanstalt für Güterfernverkehr (BAG) in Köln, wo sie abgeglichen und geprüft werden. All diese Eintragungen müssen außerdem zusätzlich zur Tachoscheibe getätigt werden, mit der die Fahrtzeiten geprüft werden und die von anderen Behörden überprüft wird. Genauso verhält es sich mit dem sogenannten „Roten Strich“, der ab dem LKW-Standort oder über 150 km vom Transportunternehmer als Konzession benutzt werden muss. Dazu kommen noch Sonderformen wie die gelbe Konzession für den Möbelfernverkehr. Nur im Güternahverkehr ist kein Fahrtenbuch vorgeschrieben.

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