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Medien-Echo

Bebauungsplan ist nicht zu beanstanden

Die Klage eines Heddesheimer Anwohners gegen das Logistik-Zentrum der Firma pfenning ist gescheitert. Das verkündete gestern der 3. Senat des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim. Mit einem Normenkontrollantrag wollte Rolf Breitwieser erreichen, dass das Gericht den Bebauungsplan für ungültig erklärt.
Neben Breitwiesers Grundstück entsteht im Bebauungsplangebiet „Nördlich der Benzstraße“, ein Logistikzentrum mit mehreren Lagerhallen. Die Kritik des Antragstellers richtete sich zum einen gegen das Planungsverfahren zum anderen gegen den Plan an sich.
Der Plan in seiner geänderten Form sei ordnungsgemäß ausgelegt worden, ebenso die umweltbezogenen Stellungnahmen, stellte das Gericht dagegen fest. Die Zahl der Lkw, die hier künftig an- und abfahren sollen, wurde vom Antragsteller als zu niedrig kritisiert, das Gericht folgte dieser Ansicht jedoch nicht: die sogenannte Schallimmissionsprognose und die zugrunde liegenden Lkw-Zahlen lägen auf der „sicheren Seite“, heißt es in einer Pressemitteilung des VGH […].

Den vollständigen Artikel aus der Rhein-Neckar-Zeitung (09/2012) gibt es hier. –DOWNLOAD