Hinweisgebersystem

Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Mit den im Folgenden aufgeführten Verantwortlichen/Beauftragten und den aufgezeigten Verfahren kommt die pfenning logistics GmbH ihrer gesetzlichen Verpflichtung nach, eine Meldestelle gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) einzurichten und zu betreiben.

Verantwortlichkeit in der Geschäftsführung

Manuel Pfenning

pfenning logistics GmbH

Beauftragte für die Meldestelle

Tobias Eberhard
mobil: +49 151 550 34630

pfenning logistics GmbH

Klaus Werner
mobil: +49 162 7238 943

pfenning logistics GmbH

Für Meldungen zum Hinweisgeberschutzgsetz (HinSchG) stehen folgende Meldekanäle zur Verfügung:

  • Telefonische oder persönliche Meldung bei den Meldestellen-Beauftragten
  • per E-Mail über die E-Mail-Adresse: meldestelle-compliance@pfenning-logistics.com
  • per Brief über die Post-Adresse: pfenning logistics GmbH, Meldestelle-Compliance, Daimlerstraße 4, 68542 Heddesheim. Der Brief geht ungeöffnet an die Meldestelle-Beauftragten

Die Abwicklung der Meldungen erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorschriften in der jeweils aktuellen Fassung des HinSchG. Dies bezieht sich insbesondere auf die Weisungsfreiheit der Beauftragten Personen und auf die Vertraulichkeit/Verschwiegenheit aller am Verfahren beteiligter Personen.

Zur Meldung und Erfassung von Hinweisen wird das Formular Meldung-HinSchG verwendet. Bitte das Formular herunterladen, ausfüllen und sich damit an einen der oben aufgeführten Meldekanäle wenden.

Folgende Dokumente zum Hinweisgeberschutzgesetz stehen im Downloadbereich „Compliance“ zur Verfügung, können aber auch direkt heruntergeladen werden: